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Unsere Einrichtung in Pankow-Heinersdorf bietet Assistenzleistungen für Menschen an, die aufgrund ihrer Suchtmittelabhängigkeit (vorrangig Alkohol) vielfältige Probleme haben und wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind.
Wenn Sie in Pankow leben und Ihre Lebenssituation verbessern möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. In einem Informationsgespräch geben wir Ihnen weiterführende Informationen zu unserem Angebot.
Unsere Assistenzleistungen können Sie in Ihrer eigenen Wohnung, in Wohnheimen oder übergangsweise in einer Wohnung oder Wohngemeinschaft unseres Trägers in Anspruch nehmen. Wir unterstützen Sie bei der gesellschaftlichen Teilhabe, der Alltagsorganisation und der Entwicklung einer stabilen Wohnsituation. Dabei richten wir unsere Leistungen stets nach Ihren persönlichen Zielen aus. Wichtig ist uns, dass Sie Ihre Lebenssituation und Ihren Suchtmittelkonsum positiv verändern möchten. Abstinenz ist jedoch keine Voraussetzung, um Unterstützung zu erhalten.
Unser Team besteht aus Fachkräften verschiedener Berufsgruppen. Das bietet vielfältige Möglichkeiten, gemeinsam mit Ihnen an der Umsetzung Ihrer Ziele zu arbeiten. Neben der Einzelassistenz können Sie auch unsere verschiedenen Gruppenangebote nutzen. Dafür stehen Ihnen mehrere Gruppenräume und ein Kleingarten für gemeinschaftliche Gartenarbeit zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Weder unsere Büroräume noch die vom Träger zur Verfügung gestellten Wohnmöglichkeiten sind barrierearm.
Ihr Weg zu uns:
Um unsere Assistenz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Bezirksamt einen Antrag auf „Leistungen zur Sozialen Teilhabe“ (§99, SGB IX) stellen.
Eine Anleitung mit den notwendigen Schritten finden Sie hier:
Gesamtplanverfahren (Stand: 10.07.2023)
Sie erhalten auch Beratung von der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB): Teilhabeberatung
+49 30 924 001 920
Yvonne Pinnow
Angebot:
Die Übernahme der Kosten der Assistenzleistungen gemäß §113 (2) Nr. 2 i.V.m. §78 SGB IX wird vor dem Leistungsbeginn beim zuständigen Teilhabefachdienst Soziales beantragt – entweder durch die interessierte Person selbst oder gemeinsam mit ihrer gesetzlichen Vertretung. Der Teilhabefachdienst prüft die Anspruchsberechtigung im Sinne des § 99 SGB IX.
Für unsere berlinweiten Angebote sind wir regelmäßig auf der Suche nach Fachkräften der Sozialen Arbeit, der Heilerziehungs-, Kranken- und Altenpflege sowie der Ergo- und Kunsttherapie. Auch über Ihre Bewerbung für die Mitarbeit in unserer Verwaltung oder für ein Praktikum im Rahmen der Berufsausbildung /des Studiums freuen wir uns.