Eingabehilfen öffnen
Wir bieten Assistenzleistungen für Menschen an, die aufgrund ihrer Suchtmittelabhängigkeit (vorrangig Alkohol) vielfältige Schwierigkeiten haben und wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Im Vordergrund unserer Arbeit stehen die Verbesserung der Lebenssituation, die Stärkung der sozialen Teilhabe und eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung.
Haben Sie das Gefühl, dass Sie Ihr Leben nur noch schwer bewältigen können und Alkohol dabei eine Rolle spielt? Sie leben in Pankow und sind auf der Suche nach Unterstützung? Dann kontaktieren Sie uns. Bei einem Informationsgespräch stellen wir Ihnen unser Angebot gern näher vor.
Wir bieten Assistenz im eigenen Wohnraum oder in der aktuellen Unterkunft. Wenn nötig und möglich, können wir Ihnen auch eine Unterkunft in einer unserer Wohngemeinschaften oder Trägerwohnungen anbieten. Dabei ist Abstinenz bei uns kein Muss.
Alle Assistenzleistungen richten sich nach Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen. Unser langfristiges Ziel ist es, dass Sie Ihren Lebensalltag zukünftig auch ohne uns bewältigen können und wieder selbstständig am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.
Wir arbeiten suchtakzeptierend, legen jedoch Wert darauf, dass Sie den Wunsch haben, Ihren Konsum zu verändern.
Sie erhalten von uns multiprofessionelle Unterstützung im Alltag, im Haushalt und bei der Lebens- und Zukunftsplanung. Auch in Krisensituationen sind wir für Sie da.
Neben Einzelterminen bieten wir Ihnen verschiedene Gruppen- und Freizeitaktivitäten an.
Gut zu wissen:
Wir haben einen Kleingarten, der für gemeinschaftliche Gartenarbeit genutzt werden kann.
Bitte beachten Sie:
Weder unsere Büroräume noch die vom Träger zur Verfügung gestellten Wohnmöglichkeiten sind barrierearm.
Ihr Weg zu uns:
Um unsere Assistenz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Bezirksamt einen Antrag auf „Leistungen zur Sozialen Teilhabe“ (§99, SGB IX) stellen.
Eine Anleitung mit den notwendigen Schritten finden Sie hier: Gesamtplanverfahren
Sie erhalten auch Beratung von der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB): Teilhabeberatung
+49 30 924 001 920
Yvonne Pinnow
Angebot:
Die Übernahme der Kosten der Assistenzleistungen gemäß §113 (2) Nr. 2 i.V.m. §78 SGB IX wird vor dem Leistungsbeginn beim zuständigen Teilhabefachdienst Soziales beantragt – entweder durch die interessierte Person selbst oder gemeinsam mit ihrer gesetzlichen Vertretung. Der Teilhabefachdienst prüft die Anspruchsberechtigung im Sinne des § 99 SGB IX.
Zur Webseite auf berlin.de.
Für unsere berlinweiten Angebote sind wir regelmäßig auf der Suche nach Fachkräften der Sozialen Arbeit, der Heilerziehungs-, Kranken- und Altenpflege sowie der Ergo- und Kunsttherapie. Auch über Ihre Bewerbung für die Mitarbeit in unserer Verwaltung oder für ein Praktikum im Rahmen der Berufsausbildung /des Studiums freuen wir uns.