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Wir bieten Assistenzleistungen für Erwachsene mit seelischen Beeinträchtigungen und Behinderungen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf an. Unser Angebot richtet sich insbesondere an suchtkranke Menschen, die aktuell nicht abstinent leben können, ihren Konsum aber reduzieren möchten.
Benötigen Sie Unterstützung? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gern!
Unsere Assistenzleistungen bieten Hilfe zur Selbsthilfe. Unser Ziel ist es, dass Sie wieder ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Sie entscheiden selbst, was Sie an Ihrem Leben verändern möchten und was Sie brauchen, um wieder am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
Unser multiprofessionelles Team unterstützt Sie im Alltag, in Krisensituationen und auf dem Weg in ein Leben ohne Konsum. Wir beraten Sie zu gesundheitlichen Fragen und zur Nutzung von Angeboten in Ihrem Wohnumfeld und darüber hinaus. Gerne begleiten wir Sie außerdem im Umgang mit Behörden.
Sie können unser Angebot nutzen, wenn Sie in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft leben oder wenn Sie wohnungslos sind und in einer ASOG-Unterkunft untergebracht sind. Bei Bedarf stellen wir Ihnen eine Trägerwohnung zur Verfügung. Neben der Einzelassistenz bieten wir verschiedene Gemeinschaftsangebote zur Tagesstrukturierung an, darunter eine Frühstücks- und Kochgruppe.
Gut zu wissen:
Das Büro ist barrierearm und mit einem Rollstuhl gut zugänglich. Unsere Trägerwohnungen sind nicht barrierefrei, aber für Menschen mit leichten körperlichen Einschränkungen nutzbar.
Ihr Weg zu uns:
Um unsere Assistenz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Bezirksamt einen Antrag auf „Leistungen zur sozialen Teilhabe“ (§ 99 SGB IX) stellen.
Eine Anleitung mit den notwendigen Schritten finden Sie hier:
Gesamtplanverfahren (Stand: 10.07.2023)
Sie erhalten auch Beratung von der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB): Teilhabeberatung
+49 30 979 924 820
Tony Laese
Angebot:
Die Übernahme der Kosten der Assistenzleistungen gemäß §113 (2) Nr. 2 i.V.m. §78 SGB IX wird vor dem Leistungsbeginn beim zuständigen Teilhabefachdienst Soziales beantragt – entweder durch die interessierte Person selbst oder gemeinsam mit ihrer gesetzlichen Vertretung. Der Teilhabefachdienst prüft die Anspruchsberechtigung im Sinne des § 99 SGB IX.
U5 Hellersdorf
Tram M6, 18 Hellersdorf oder M6, 18, M8 Nossener Str.
Bus X54, 195 Hellersdorf oder X54 Nossener Str.
Für unsere berlinweiten Angebote sind wir regelmäßig auf der Suche nach Fachkräften der Sozialen Arbeit, der Heilerziehungs-, Kranken- und Altenpflege sowie der Ergo- und Kunsttherapie. Auch über Ihre Bewerbung für die Mitarbeit in unserer Verwaltung oder für ein Praktikum im Rahmen der Berufsausbildung /des Studiums freuen wir uns.