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Unser Angebot bietet volljährigen Männern, die bereits über einige Jahre viel Alkohol konsumieren und dadurch in Schwierigkeiten geraten sind, ein Zuhause mit passender Unterstützung.
Sie suchen nach einer Wohngemeinschaft, können aber aktuell nicht ohne Alkohol leben? Dann kontaktieren Sie uns! Bei einem Informationsgespräch klären wir gemeinsam, ob unser Angebot für Sie passend ist.
Wir legen großen Wert darauf, dass sich die Menschen im Zusammenleben mit Respekt und Wertschätzung begegnen. Im Verbund Langhans leben Sie in einem Einzelzimmer in einer Wohngemeinschaft und erhalten individuelle Assistenz in allen Lebensbereichen.
Wir unterstützen Sie bei der allgemeinen Lebensführung, bieten Ihnen eine Tagesstruktur und wir hören zu. Dabei ist Abstinenz kein Muss. Wir begleiten Sie im Alltag, bei Terminen und bei der Planung Ihrer Zukunft. Wir beraten Sie zu gesundheitlichen Fragen und unterstützen Sie dabei, Ihren Konsum besser zu kontrollieren. Bei Fragen zu psychischer und körperlicher Gesundheit beraten wir ausführlich und unterstützen Sie bei behördlichen und finanziellen Angelegenheiten. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg in ein selbstständiges Wohnen.
Sie erhalten Assistenzleistungen durch ein multiprofessionelles Team.
Neben Einzelterminen bieten wir verschiedene Gruppen- und Freizeitaktivitäten an.
Gut zu wissen:
In unmittelbarer Nähe zum Verbund Langhans befindet sich das Haus Langhans. Hier können Sie den Garten und verschiedene Freizeitangebote mitnutzen. Mehr Infos dazu finden Sie hier: Haus Langhans
Bitte beachten:
Unsere Räume sind nicht barrierearm. Es gibt Treppen, Treppenabsätze und Ähnliches, die zu Fuß bewältigt werden müssen.
Ihr Weg zu uns:
Um unsere Assistenz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Bezirksamt einen Antrag auf „Leistungen zur Sozialen Teilhabe“ (§99, SGB IX) stellen.
Eine Anleitung mit den notwendigen Schritten finden Sie hier: Gesamtplanverfahren
Sie erhalten auch Beratung von der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB): Teilhabeberatung
+49 30 767 705 09
Sabrina Röcker
Angebot:
Die Übernahme der Kosten der Assistenzleistungen gemäß § 113 (2) Nr. 2 i.V.m. § 78 SGB IX wird vor dem Leistungsbeginn beim zuständigen Teilhabefachdienst Soziales beantragt – entweder durch die interessierte Person selbst oder gemeinsam mit ihrer gesetzlichen Vertretung. Der Teilhabefachdienst prüft die Anspruchsberechtigung im Sinne des § 99 SGB IX.
Zur Webseite auf berlin.de.
Tram M2, 12 oder M13 Prenzlauer Promenade/Am Steinberg
Bus 156, 255, N50, N58, 158 Prenzlauer Promenade/Am Steinberg
Für unsere berlinweiten Angebote sind wir regelmäßig auf der Suche nach Fachkräften der Sozialen Arbeit, der Heilerziehungs-, Kranken- und Altenpflege sowie der Ergo- und Kunsttherapie. Auch über Ihre Bewerbung für die Mitarbeit in unserer Verwaltung oder für ein Praktikum im Rahmen der Berufsausbildung /des Studiums freuen wir uns.