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Unser Angebot richtet sich an Erwachsene aus dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, deren Leben von psychischen Erkrankungen geprägt ist. Wir begleiten und beraten und unterstützen Sie im Alltag, bei der allgemeinen Lebensplanung und dem Zugang zu sozialer Teilhabe.
Sie möchten Ihr Leben positiv verändern und suchen nach professioneller Unterstützung? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. In einem Informationsgespräch geben wir Ihnen weiterführende Informationen zu unserem Angebot.
Im Zentrum unserer Assistenzleistungen stehen Ihre persönlichen Ziele. Unser multiprofessionelles Team arbeitet deshalb flexibel und stets orientiert an Ihren individuellen Bedürfnissen. Sie entscheiden selbst, in welchem Lebensbereich Sie unser Angebot nutzen möchten.
Wir begleiten Sie zu Terminen bei Behörden oder Ärzt*innen, beraten Sie bei Fragen zu Konsum und Gesundheit und unterstützen Sie bei der Alltagsorganisation sowie der Nutzung von Angeboten in Ihrem Wohnumfeld und darüber hinaus.
Sie können unsere Leistungen im eigenen Wohnraum und in ASOG-Unterkünften für wohnungslose Menschen in Anspruch nehmen. Wenn es nötig und möglich ist, stellen wir Ihnen Trägerwohnraum zur Verfügung.
Neben Einzelterminen können Sie an einer Reihe von Gruppenangeboten teilnehmen. Wenn Sie möchten, können Sie außerdem die Angebote unserer Kunst- und Körpertherapeutinnen, die psychologische Beratung und unser soziales Kompetenztraining nutzen.
Bitte beachten:
Unser Büro und unsere Trägerwohnungen sind nicht barrierefrei. Wir bieten außerdem keine Rufbereitschaft in den Abend-, Nachtstunden und am Wochenende an.
Ihr Weg zu uns:
Um unsere Assistenz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Bezirksamt einen Antrag auf „Leistungen zur Sozialen Teilhabe“ (§99, SGB IX) stellen. Dazu beraten wir Sie gerne.
Eine Anleitung mit den notwendigen Schritten finden Sie hier: Gesamtplanverfahren
Sie erhalten auch Beratung von der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB): Teilhabeberatung
+49 30 200 745 220
Ulf Knebel
Angebot:
Die Übernahme der Kosten der Assistenzleistungen gemäß §113 (2) Nr. 2 i.V.m. §78 SGB IX wird vor dem Leistungsbeginn beim zuständigen Teilhabefachdienst Soziales beantragt – entweder durch die interessierte Person selbst oder gemeinsam mit ihrer gesetzlichen Vertretung. Der Teilhabefachdienst prüft die Anspruchsberechtigung im Sinne des § 99 SGB IX.
Zur Webseite auf berlin.de.
Für unsere berlinweiten Angebote sind wir regelmäßig auf der Suche nach Fachkräften der Sozialen Arbeit, der Heilerziehungs-, Kranken- und Altenpflege sowie der Ergo- und Kunsttherapie. Auch über Ihre Bewerbung für die Mitarbeit in unserer Verwaltung oder für ein Praktikum im Rahmen der Berufsausbildung /des Studiums freuen wir uns.