Eingabehilfen öffnen
Wir bieten wohnungslosen Menschen eine vorübergehende Unterbringung und Unterstützung durch Fachkräfte der Sozialarbeit. Unser Neubau in Pankow verfügt über mehrere Stockwerke mit Einzelzimmern. Das gesamte Gebäude ist barrierearm sowie teilweise barrierefrei und rollstuhlgerecht eingerichtet.
Sie sind in akuter Wohnungsnot und benötigen eine Unterkunft? Dann melden Sie sich bei uns. Gemeinsam besprechen wir die nächsten Schritte.
Neben der Unterbringung in einem Einzelzimmer erhalten Sie von uns professionelle Hilfe zur Überwindung Ihrer Notsituation. Wir unterstützen Sie zum Beispiel bei der Kommunikation mit Ämtern und Behörden, bei der Sicherung von Leistungen und der Suche nach einer passenden Wohnsituation. Dabei richten sich unsere Beratung, Anleitung und Unterstützung immer nach Ihrer persönlichen Lebenssituation und Ihren Bedürfnissen.
Wir beraten Sie außerdem bei Fragen zu Gesundheit und Konsum. Dabei vertreten wir einen suchtakzeptierenden Ansatz. Das heißt, Sie erhalten von uns auch Hilfe, wenn Sie aktuell nicht abstinent leben können. In den Gemeinschaftsräumen sind Alkohol und andere Suchtstoffe allerdings verboten.
Wenn Sie möchten, können Sie neben den Einzelgesprächen auch unsere verschiedenen Gruppenangebote im Haus nutzen.
Das Haus verfügt über eine eigene Etage für Frauen und eine rollstuhlgerechte Etage. Jedes Stockwerk ist nur für die jeweiligen Bewohner*innen sowie unsere Mitarbeitenden zugänglich.
Ihr Weg zu uns:
Für eine Aufnahme benötigen Sie eine Kostenübernahme durch die Sozialen Wohnhilfen Ihres zuständigen Sozialamtes. Kontakte für Ihr zuständiges Sozialamt finden Sie im Internet. Eine Liste mit allen Kontakten der Berliner Bezirke finden Sie hier:
Fachstellen Soziale Wohnhilfe - Berlin.de
+49 30 486 70 22
Bürodienst: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Nina Schillberg & Jens Kohlmeier
Angebot:
Das Übergangshaus Pankow ist ein stationäres Hilfeangebot gemäß §§ 67,68 ff SGB XII und bedarf einer direkten Zuweisung durch das zuständige Sozialamt (auch aus dem gesamten Bundesgebiet möglich).
Beim Einzug in das Übergangshaus Pankow wird kein Mietvertrag abgeschlossen! Durch den „Vertrag über die Leistungserbringung“, der bei Einzug geschlossen wird, wird die Überlassung eines Wohnraums zum Zwecke der Leistungserbringung (gemäß § 549 BGB) zwischen Leistungserbringer und Leistungsberechtigen geregelt.
Für unsere berlinweiten Angebote sind wir regelmäßig auf der Suche nach Fachkräften der Sozialen Arbeit, der Heilerziehungs-, Kranken- und Altenpflege sowie der Ergo- und Kunsttherapie. Auch über Ihre Bewerbung für die Mitarbeit in unserer Verwaltung oder für ein Praktikum im Rahmen der Berufsausbildung /des Studiums freuen wir uns.