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Eingliederungshilfe

– Assistenzleistungen zur Sozialen Teilhabe

Soziale Teilhabe

Die Achtung der Menschenwürde, das Recht auf Individualität und die volle, wirksame, gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft leiten unser Handeln.

Unsere Assistenzleistungen zur sozialen Teilhabe bieten wir volljährigen Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen und Behinderung an.

Unter Behinderung verstehen wir negative Wechselwirkungen zwischen äußeren und inneren Barrieren und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die Menschen an ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft hindern.

Gemeinsam bauen wir Barrieren ab und tragfähige Netzwerke auf - in den Bezirken und im Land Berlin.

Mit unseren Angeboten tragen wir dazu bei, dass leistungsberechtigte Personen ihre Lebensplanung und -führung im eigenen Wohnraum, Sozialraum und in ihrer Lebenswelt wieder möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen können.

Unter Wohnraum verstehen wir insbesondere...

  • die eigene Wohnung,
  • eine Wohnung, die wir als GEBEWO -Soziale Dienste- Berlin gGmbH nach Verfügbarkeit zur Verfügung stellen (Trägerwohnung),
  • ein Zimmer in einem Wohnheim für wohnungslose Menschen (ASOG),
  • ein Zimmer in einer gemeinschaftlichen Wohnform (Wohngemeinschaft) oder
  • ein Zimmer in einer besonderen Wohnform.

Einige unserer Angebote sind besonders gendersensibel ausgerichtet und nur Frauen*, Männern* oder trans* Personen zugänglich.

Weitere Angebote richten sich speziell an Menschen mit langjähriger Suchterfahrung. Hier arbeiten wir Konsum akzeptierend.

Unser Leistungsspektrum

Welche Leistungen konkret in Anspruch genommen werden können, orientiert sich an den individuell festgestellten Bedarfen und den konkreten Zielen der leistungsberechtigten Menschen.

Das kann z.B. Assistenz bei...

  • der alltäglichen Lebensführung,
  • der Gestaltung sozialer Beziehungen,
  • der persönlichen Lebensplanung,
  • der Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben,
  • der Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten und bei der Gesundheitssorge sein.
Zu unseren Leistungen gehören auch Krisenintervention und andere Unterstützungen im Umgang mit den Belastungen durch die gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Rechtliche Hinweise & Finanzierung

Die Übernahme der Kosten der Assistenzleistungen gemäß § 113 (2) Nr. 2 i.V.m. § 78 SGB IX wird vor Leistungsbeginn beim zuständigen Teilhabefachdienst Soziales beantragt - entweder durch die interessierte Person selbst oder gemeinsam mit ihrer gesetzlichen Vertretung. Der Teilhabefachdienst prüft auch die Anspruchsberechtigung im Sinne des SGB IX § 99.

Datenschutz

Wir unterliegen den Datenschutzrichtlinien der Evangelischen Kirche und behandeln Ihre Daten entsprechend vertraulich.

Kooperationen

Wir arbeiten mit anderen Anbietenden von Assistenzleistungen und verschiedenen Behörden zusammen, um Menschen bei ihrer angestrebten Lebensweise bestmöglich zu unterstützen.


Unsere Standorte

Offene Assistenzangebote
Assistenz und Wohnen in einer Hausgemeinschaft
Assistenz und Wohnen im eigenen Zuhause oder anderswo
Assistenz speziell für Frauen
Assistenz für trans*Personen